Die moralische, ethische und gesetzliche Verpflichtung zur Pflege und Erziehung eines Kindes streben wir an, im Rahmen der Vollzeit- und Bereitschaftspflege durch die Pflegefamilie zu gewährleisten.
Die Pflegepersonen haben die Pflicht der Eltern und deren Verantwortung, dem Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und seiner Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach § 1 SGB VIII zu entsprechen, übernommen.
Sie sind gemäß § 1688 Abs. 1 BGB dabei berechtigt,
„(…) in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden, sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten“.
Letztendlich wollen wir auch dazu beitragen, dass es den Pflegeeltern ermöglicht wird unter entsprechenden, verbindlichen Qualitätskriterien ihr anspruchsvolles und unverzichtbares Angebot weiterhin vorzuhalten.
Neben dem hohen persönlichen Engagement der Pflegepersonen und der Pflegekinderdienste bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards
Die Jugendämter werden immer mehr mit der Problematik einer stationären Unterbringung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern konfrontiert. Da die pädagogische Entwicklung immer mehr die Unterbringung in Pflegefamilien favorisiert, ist ein höherer Bedarf entstanden.
Die Anforderungen an die Pflegefamilien steigen ebenfalls und deshalb ist eine Schulung und genaue Überprüfung der potentiellen Familien unabdingbar.
Aufgrund der vermehrten Anfragen haben wir hierzu ein Konzept entwickelt, dieses wird zur Zeit mit dem Jugendamt der Stadt Wermelskirchen durchgeführt.
In diesem Konzept geht es um die ausgelagerte Akquise und Schulung von zukünftigen Pflegeeltern im Rahmen vom § 33 SGB VIII/ KJHG, durch den IPD.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist neben der Werbung für die Tätigkeit im Pflegekinderwesen unverzichtbar. Sie soll breit angelegt sein und kontinuierlich durchgeführt werden.
Ziele der Öffentlichkeitsarbeit sind
Die hoheitliche Aufgabe des Jugendamtes bleibt voll erhalten. Der freie Träger IPD steht in enger Kooperation mit der Fallführenden Stelle. Der Übergang zur Belegung wird gemeinsam ( JA. u. IPD) gestaltet.
Der IPD berät und begleitet die Pflegeeltern bei pädagogischen, psychologischen, sowie rechtlichen Grundlagen durch entsprechende Seminare als Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis und Zertifizierung.
Die Qualifizierungen der potentiellen Pflegeeltern werden in unterschiedliche Themenschwerpunkte zusammengefasst, wie z.B.:
In den einzelnen Schulungseinheiten, sollen die zukünftigen Pflegeeltern einen Einblick in ihre zukünftige Arbeit bekommen und es soll auch die Möglichkeit bestehen sich selbst im Wunsch ein Kind bei sich aufzunehmen, zu überprüfen. Die Familienangehörigen der Pflegepersonen werden ebenfalls berücksichtigt, hier werden insbesondere die Kinder begleitet.
Nach Absolvierung der gesamten fünf Module und Einzelgesprächen, sowie Hausbesuche bekommen die Pflegeeltern ein Zertifikat zur Aufnahme eines Kindes ausgehändigt.
Die weitere Begleitung übernimmt nach Belegung das Jugendamt selbst.
Zur Unterstützung der Krisenintervention im Rahmen von Begleitung, Beratung und Einzelfallhilfe haben Pflegeeltern gesetzlich gleichgestellte Rechte auf Hilfe zur Erziehung.
Zur Unterstützung der Fachkraftstelle im Jugendamt bieten wir weitere Stundenkontingente speziell für diese Situationen an.
Auch kann ein Pflegeltern - Coaching angeboten werden, dieses beinhaltet eine engmaschige Begleitung der Pflegeeltern, zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit im Umgang mit einem Pflegekind.
Hierzu gibt es ein eigenes Konzept.
Die vollständigen Konzepte können auf Anfrage ausgehändigt werden.